Ambulante Tätigkeitsfelder (§30, §31, §35a, §41 SGB VIII)
Im ambulanten Bereich bieten wir unterschiedliche aufsuchende Unterstützungsmaßnahmen.
Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII) und Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
Diese Maßnahmen zielen darauf ab bei den Familien vor Ort Unterstützung anzubieten. Dabei werden in Form von Hausbesuchen, Terminbegleitungen und Erlebnispädagogischen Angeboten und anderen gemeinsamen Terminen Impulse gegeben, die die Motivation steigern und die Selbstwirksamkeit fördern. Die Unterstützung soll „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben und die Helfer somit überflüssig machen. Was hierfür notwendig und erwünscht ist, wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens (§36 SGB VIII) - gemeinsam mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, der die Maßnahme genehmigt und steuert, der Familie und dem Träger, der die Maßnahme anbietet - erarbeitet.
Integrationshilfe (§35a SGB VIII)
ASiV bietet in Form der persönlichen Assistenz Hilfe für Kinder und Jugendliche im Alltag Schule und Kindergarten. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit Defiziten, im körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Bereich, bei der Bewerkstelligung alltäglicher Situationen in Schule und Kindergarten.
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